Vor der Eröffnung eines Gewerbebetriebes, in dem leicht verderbliche Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden sollen, sind dem Kreis Gütersloh, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Goethestr. 12, 33330 Gütersloh, folgende Unterlagen vorzulegen:
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