Ab dem 1.2.09 darf im gesamten Kreis Gütersloh Geflügel wieder im Freien gehalten werden.
Nachdem seit Mitte Dezember wegen des Auftretens von niedrig pathogener aviärer Influenza in Niedersachsen für die gesamten Regierungsbezirke Detmold und Münster ausnahmslos Stallpflicht für Geflügel galt, hat eine neue Lagebewertung der nordrhein-westfälischen Behörden ergeben, dass nun die Freilandhaltung von Geflügel grundsätzlich wieder genehmigt werden kann. Diese Genehmigung erfolgt für den ganzen Kreis Gütersloh durch eine Allgemeinverfügung, so dass gesonderte Anträge der Geflügelhalter auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich sind.
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