Elternbeiträge zur Mittagsverpflegung
- an den Schulen für Geistigbehinderte
- und an der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule in Borgholzhausen und Werther (Westf.).
Der Kreis erhebt von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler bzw. von den volljährigen Schülerinnen und Schülern, die an diesen Schulen an der Mittagsverpflegung teilnehmen, einen Beitrag zu den Kosten in Höhe der sog. häuslichen Ersparnis.
Der Beitrag beträgt bei Schülerinnen und Schülern der Schulen für Geistigbehinderte seit dem 1. August 2004 2,10 Euro je Schultag. An diesen Schulen sind Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler jedoch von der Zahlung des Verpflegungskostenbeitrags befreit, solange sie Leistungen nach folgenden Bestimmungen beziehen:
- laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG),
- Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG),
- (zukünftig) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII - Sozialhilfe),
- (zukünftig) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende),
- oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Bei den Schülerinnen und Schülern der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule beträgt der Beitrag seit dem 1. August 2004 2,30 Euro je Essen. Eine Befreiung von der Zahlung des Verpflegungskostenbeitrags ist an dieser Schule nicht vorgesehen.
Wer ist Ansprechpartner/in bei der Kreisverwaltung?
Frau Watermeyer
Kreishaus Gütersloh
Raum: 332
Telefon: 05241/85-1438
Telefax: 05241/85-1450
eMail: 
