Der Kreis Gütersloh ist Träger verschiedener Schulen im Kreis Gütersloh. Als Schulträger ist der Kreis Gütersloh nach der Schülerfahrkostenverordnung verpflichtet, Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler seiner Schulen zu tragen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
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