Mutter muss ausreisen, Tochter hat Chance zu bleiben
Gütersloh/Münster. Susanna Asatryan muss Deutschland verlassen, ihre Tochter Anna soll jedoch unter bestimmten Bedingungen in Deutschland bleiben können.
Kreis Gütersloh stimmt Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts zu
Das ist der Kern eines Vergleichsvorschlags, den das Oberverwaltungsgericht Münster in der der vergangenen Woche in einem Erörtungstermin mit den beiden Parteien besprochen hat. Der Kreis Gütersloh hat nun diesen Vergleichsvorschlag angenommen und dies dem Vorsitzenden Richter Dr. Martin Schnell mitgeteilt.
Der Vergleichsvorschlag sieht vor, dass die Mutter Susanna Asatryan, die Bundesrepublik Deutschland bis zum 30 April dieses Jahres freiwillig verlässt. Ihre Tochter hingegen soll eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen wird, dass die Frage der Vormundschaft und des Lebensunterhalts geklärt und gesichert ist. Der Lebensunterhalt einschließlich einer Krankenversicherung ist ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu gewährleisten, so der Vergleichsvor-schlag des OVG. Es obliegt der Mutter, diese Punkte bis zum 30. April zu klären, damit ihre Tochter nicht zusammen mit ihr ausreisen muss. Das OVG erwartet ein "tragfähiges Konzept" was die Übernahme der Vormund-schaft durch eine geeignete Person angeht. Sollte dieser Nachweis nicht bis zum 30. April erbracht sein, so ist auch Anna Asatryan ausreisepflichtig.
© Kreisverwaltung Gütersloh


