Wichtige rechtliche Gründe sprechen für Ausreiseverpflichtung: Aufenthaltsgenehmigungen sind nicht für jeden
Gütersloh. Abgelehnte Asylbewerber, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben die Möglichkeit dauerhaft in Deutschland zu bleiben. „Wir machen von dieser Möglichkeit aktiv Gebrauch und prüfen jeden Fall auf eine positive Lösung im Sinne dieser Familien, um ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen“, stellt Landrat Sven-Georg Adenauer, klar. (30. Oktober 2009)
"Es gibt aber klare Vorgaben, für wen eine Aufenthaltserlaubnis in Frage kommt. Die Gesetze, die wir anzuwenden haben, sind nicht blind", erklärt Hans-Dieter Malsbender, Fachbereichleiter Gesundheit und Ordnung Kreis Gütersloh. Und die Vorgaben erfüllt Susanna Asatryan (Rheda-Wiedenbrück) definitiv nicht. Fakt ist, dass relevante rechtliche Gründe eine andere Beurteilung dieses Falls nicht zulassen. Und diese relevanten rechtlichen Gründe gehen über die in Leserbriefen wiederholt geäußerte Identitätsverschleierung weit hinaus.
Zum Hintergrund: Ausreisepflichtige Ausländer, die faktisch und wirtschaftlich sozial integriert sind, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn mehrere Vorrausetzungen erfüllt sind: Laut Gesetz kommt aber eine Aufenthaltserlaubnis für diejenigen nicht in Frage, die unter anderem wegen vorsätzlich begangener Straftaten verurteilt worden sind. Dabei bleiben Geldstrafen bis zu 50 Tagesätzen unberücksichtigt, fallen also im Zweifelsfall nicht ins Gewicht. Weitere Vorrausetzungen sind unter anderem, dass die Antragsteller den Staat nicht hintergehen und täuschen und die Sozialkassen nicht dauerhaft belasten.
Jeder Fall werde intensiv geprüft, einen positiven Ausgang könne es jedoch nicht in jedem Fall geben, erklärt Adenauer: "Es gibt gute Gründe, an der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung im vorliegenden Fall festzuhalten." Angesichts der aktuellen Diskussion würden der Kreis Gütersloh die Gründe gerne darlegen. Das könne man jedoch nicht machen, wenn die Betroffene nicht ihr Einverständnis dazu gebe. Der Öffentlichkeit liege somit kein vollständiges Bild der Sachlage vor. Das habe zu einem falschen Eindruck geführt, welche Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis im Fall Asatryan sprechen. Adenauer: "Wenn diese Faktenlage bekannt wäre, wäre auch das Verständnis für unsere Entscheidung größer." Aus Datenschutzgründen, die die Persönlichkeit der Betroffenen schützt, ist es dem Kreis Gütersloh verwehrt, aus den Akten zu zitieren. "Wir können in dieser Diskussion im Moment nur begrenzt zur Aufklärung beitragen. Hätte wir das uneingeschränkte Einverständnis, die Fakten darzulegen, könnten wir auf alle Spekulationen viel einfacher reagieren."
Durch eine auf unzureichenden Informationen beruhende Diskussion komme zudem ein falscher Gesamteindruck auf: "Wir unterstützen im Kreis die vielfältigsten Aktionen für eine bessere Integration, um diesen Menschen zu helfen. Ich bin immer wieder erstaunt, welch herausragende Integrationsleistung von vielen geleistet wird, wie sie sich engagieren und die Gesellschaft im positiven Sinn bereichern", meint Landrat Adenauer. Schon aus demografischen Gründen gebiete es sich, denjenigen, die seit vielen Jahren hier leben und sich gut integriert haben, eine Zukunft in Deutschland zu bieten. Man prüfe mit großem Wohlwollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, wenn die Integrationsleistung vollbracht sei. Das dokumentiert auch die Bilanz der seit 2007 geltenden Bleiberechtsregelung: Von 371 Anträgen wurden im Kreis Gütersloh 240 positiv entschieden und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Wenn die Vorraussetzungen nicht erfüllt seien, dann gebe es auch keine Gründe, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, das wäre Willkür.
© Kreisverwaltung Gütersloh

