Kinderbetreuung

Kindertageseinrichtungen

In Kindertageseinrichtungen werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt einen Teil des Tages oder ganztags betreut und gefördert. Sie möchten mehr darüber erfahren und suchen eine geeignete Einrichtung für Ihr Kind? mehr ...

Spielgruppen

Spielgruppen ergänzen das traditionelle Angebot von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. In festen zwei- oder viertägigen Gruppen werden Kinder meist vormittags stundenweise betreut. Sie suchen eine Spielgruppe für Ihr Kind? mehr ...

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist ein familienähnliches Betreuungsangebot für Kinder aller Altersgruppen (3 Monate bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres), in dem eine Tagesmutter oder ein Tagesvater je nach räumlicher und persönlicher Situation bis zu max. 5 Kinder gleichzeitig betreut und fördert. Die Betreuung findet  im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters statt, im elterlichen Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Sie suchen eine Tagesmutter oder möchten Tagesmutter werden?

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Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.08.2010

Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird für die Eltern ab dem kommenden Kindergartenjahr 2010/2011 teurer. Der Jugendhilfeausschuss hat in mehreren Sitzungen die notwendige Erhöhung der Elternbeiträge diskutiert und am 07. Dezember 2009 dem Kreistag empfohlen, ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 eine neue Elternbeitragssatzung zu beschließen. Der Kreisausschuss ist dieser Empfehlung am 14. Dezember 2009 gefolgt. Der Kreistag wird am 08. März 2010 über die Elternbeitragserhöhung endgültig entscheiden. Die vorläufige Elternbeitragssatzung mit Beitragstabelle und Erläuterungen zur Vorläufigkeit finden Sie unter weitere Informationen zum Herunterladen. Notwendig wurde die Elternbeitragserhöhung, weil einerseits die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh von rd. 42 Mio. € in 2008 auf rd. 52 Mio. € in 2010 steigen werden und andererseits die "Finanzkrise" die finanziellen Möglichkeiten des Kreises eingeschränkt hat. Bisherige Standards sind leider nicht mehr finanzierbar. Bei der Elternbeitragsgestaltung wurde insbesondere auf die "Sozialverträglichkeit" geachtet. Die Einkommensgrenze für Eltern, die keinen Elternbeitrag zahlen müssen, wurde von 15.000,00 € auf 20.000,00 € angehoben, die Befreiung für Geschwisterkinder gilt weiterhin. Die höheren Einkommen wurden stärker belastet. Eine zusätzliche Einkommensstufe von 75.000,00 € (bisher 62.000,00 €) wurde neu geschaffen. Bei der Elternbeitragsgestaltung wurde berücksichtigt, dass Betreuungskosten bis 4.000,00 € steuerlich absetzbar sind und insbesondere bei höheren Einkommen zu erheblichen steuerlichen Entlastungen führen. Trotz der angespannten Finanzsituation wird der Kreis Gütersloh das Betreuungsangebot für Kinder bedarfsgerecht ausbauen. Da das Betreuungsangebot für Kinder ab dem 3. Lebensjahr weitestgehend bedarfgerecht vorhanden ist, werden künftig insbesondere Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder geschaffen.