Neue (Schweine) Grippe

Hier finden Sie Informationen zur Neuen Grippe

Schutz vor Ansteckung

Einen gewissen Schutz vor Ansteckung und Weiterverbreitung der Influenza bieten folgende alltägliche Maßnahmen:

  • Bedecken Sie Mund und Nase mit einem Einmal-(taschen-)Tuch beim Husten oder Schnupfen. Danach sollten Sie das (Taschen-)Tuch in den Müll werfen.
  • Oft die Hände mit Wasser und Seife waschen - besonders wenn Sie gehustet oder geschnupft haben.
  • Nicht mit den Händen an Augen, Nase oder Mund fassen.
  • Versuchen Sie, einen engen Kontakt mit kranken Menschen zu vermeiden.
  • Wenn Sie grippekrank sind, sollten Sie zuhause bleiben und den Kontakt zu anderen Menschen begrenzen

(nach den Empfehlungen des Center of Disease Controll   - CDC).

Fragen und Antworten zur neuen Influenza finden Sie beim Robert Koch-Institut unter www.rki.de → Infektionskrankheiten A-Z → Influenza → Schweineinfluenza / Neue Grippe.

Reisehinweise/-warnungen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de

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Verhaltenstipps zur Neuen Grippe in 11 Sprachen

Mit einem Flyer in elf verschiedenen Sprachen informiert die Integrationsbeautragte Maria Böhmer Migrantinnen und Migranten über die so genannte Schweinegrippe. Das Faltblatt erläutert in leicht verständlicher Form, wie man sich vor einer Ansteckung mit dem Virus H1N1 schützen kann und was bei einer Infektion mit der Neuen Grippe zu beachten ist.

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Für Impfwillige: Aufklärungsbogen (Patienteninformation)

Wer sich gegen die Neue Grippe impfen lassen möchte, muss vorher sein Einverständnis erklärt haben. Damit bestätigen Impfwillige unter anderem, dass sie den Aufklärungsbogen gelesen hat. Das ist eine Fachinformation über den Impfstoff Pandemrix, gewissermaßen der Beipackzettel. Der ist in seiner jetzigen Form sehr ausführlich und es dauert einige Zeit, ihn zu lesen. Damit Sie diesen Beipackzettel nicht erst in der Arztpraxis zu sehen bekommen, können Sie ihn hier herunterladen.

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Für Impfwillige: Einverständniserklärung der Patienten

Jeder, der sich impfen lässt, muss diese Einverständniserklärung unterschreiben. Sie wird in den Arztpraxen ausgehändigt.

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Für Impfwillige: Liste der impfenden Ärzte

Die Liste der Ärzte, die gegen die Neue Grippe impft, ist eine Momentaufnahme und wird laufend aktualisiert. Auf der Liste stehen nur diejenigen, die mit der namentlichen Erwähnung ihrer Praxis einverstanden waren. Es haben sich insgesamt 127 Ärztinnen und Ärzte konkret bereit erklärt, an der Impfaktion mitzuwirken. Zusätzlich zu den Ärzten, die auf der genannten Liste stehen, wird es viele geben, die ihre eigenen Patienten impfen. Das Gesundheitsamt empfiehlt, in jedem Fall zunächst mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen und sich nach der Impfung zu erkundigen. Es kann wie gesagt sein, dass der behandelnde Arzt nicht auf der Liste steht, aber dennoch an der Impfkampagne teilnimmt. Da der Impfstoff in Zehner-Flaschen vertrieben wird und schnell verbraucht werden muss, können die Mediziner die Bürgerinnen und Bürger nicht beim Spontanbesuch in der Praxis impfen. In der Regel werden sie für mehrere Impfwillige einen Impftermin abmachen. Daher gilt: In jedem Fall vorher mit der Praxis telefonisch Kontakt aufnehmen.

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Bei Zweifeln Hausarzt fragen: Impfung gegen die Neue Grippe läuft

Gütersloh. Seit Montag, 26. Oktober können sich auch im Kreis Gütersloh die ersten Personengruppen gegen die Neue Grippe impfen lassen. Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut sollen dies zunächst die drei Risikogruppen sein:

• medizinisches Personal, Beschäftigte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten einschließlich Hilfsorganisationen
• chronisch Kranke
• Schwangere

Grundsätzlich steht die Impfung gegen die Neue Grippe allen Menschen offen. Wenn genügend Impfstoff vorhanden ist, wird niemand, der nicht den Risikogruppen angehört, in der ersten Woche nach Hause geschickt. Es handelt sich dabei ausdrücklich um ein freiwilliges Angebot, nicht um eine Impfpflicht. Die Impfung ist kostenlos. Mit der Veröffentlichung der Impfempfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen am 21. Oktober 2009, die für die Neue Grippe gilt, haben Personen, die einen Impfschaden erleiden, einen Anspruch auf Versorgung. Das Gesundheitsamt koordiniert die Impfaktion vor Ort. Durch eine Abfrage bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wurde ermittelt, wer an der bundesweiten Impfaktion teilnimmt. Es haben sich zur Zeit 102 Ärztinnen und Ärzte konkret bereit erklärt, an der Impfaktion mitzuwirken. Einige konnten aufgrund der Ferienzeit noch nicht erreicht werden. Die Mediziner wurden am Mittwoch und Donnerstag, 21./22. Oktober, während zweier Fortbildungsveranstaltungen in Bielefeld und Gütersloh über die Impfaktion im Detail informiert. Die Liste mit den Ärzten, die an der Impfkampagne teilnehmen und deren Praxis in der Liste genannt werden darf, wird laufend aktualisiert. Zusätzlich zu den Ärzten, die auf der genannten Liste stehen, wird es viele geben, die ihre eigenen Patienten impfen. Das Gesundheitsamt empfiehlt insofern, zunächst mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen und sich nach der Impfung zu erkundigen. Dies gilt insbesondere für chronisch Kranke und Schwangere, die sich dahingehend auch individuell beraten lassen sollten. Das medizinisches Personal, die Beschäftigten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten einschließlich der Hilfsorganisationen sollten sich an Ihren Arbeitgeber beziehungsweise ihren jeweiligen betrieblichen Gesundheitsschutz wenden. Wöchentlich wird ein bestimmtes Kontingent von Impfdosen, das das Land festlegt, für den Kreis Gütersloh zur Verfügung stehen. Da der Impfstoff in Ampullen mit je zehn Impfdosen geliefert wird und schnell verbraucht werden muss, wenn er angebrochen ist, werden in den Arztpraxen in der Regel jeweils zehn Impfwillige zu einer festgelegten Termin einbestellt. Jede Arztpraxis entscheidet selbst, wie sie die Impfung organisiert. Der Impfstoff wird über vier Apotheken in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Verl und Halle verteilt und kann über das Gesundheitsamt von den Impfärzten bestellt werden. Der einzelne Bürger kann den Impfstoff nicht selbst in der Apotheke erhalten.

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Für Ärzte: Bestellung des Impfstoffes

Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung der Impfung in Ihrer Praxis, dass Sie wöchentlich über die Abteilung Gesundheit "nur" den Impfstoffbedarf bestellen können, den Sie in der folgenden Woche verimpfen, da der Impfstoff über das Land NRW wöchentlich den Kreisen bzw. Städten entsprechend Ihren Anforderungen zugeteilt wird (keine übliche Bevorratung möglich). Für die Impfstoffbestellung bei der Abteilung Gesundheit - in diesem Fall nicht bei der Apotheke - nutzen Sie das "Bestellfax", das der Abteilung Gesundheit gefaxt werden muss.

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Für Ärzte: Das Bestellschema

Der genaue Ablauf von Bestellung und Lieferung des Impfstoffs.
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Für Ärzte: Anwendungsempfehlung für den pandemischen Impfstoff

Anwendungsempfehlung für den pandemischen Impfstoff sowie Information zur Lagerung und Dokumentation

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Für Ärzte: Notwendige Dosierung zum Erreichen einer protektiven Immunität

Ergänzende Hinweise des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts zur Impfung gegen die Neue Influenza A(H1N1): Auszug aus der Vorabveröffentlichung des Epidemiologischen Bulletin Nr. 50 des RKI vom 03.12.2009 ist nachstehend als PDF-Datei herunterladbar. Das gesamte Dokument finden Sie unter dieser Adresse: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/epid__bull__node.html

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Für Ärzte: Informationen zum Impfstoff für Schwangere

Informationen zum Impfstoff für Schwangere können nachstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.
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Für Ärzte: Empfohlene Maßnahmen zur Folgeminderung der Neuen Influenza A/H1N1

RKI-Empfehlungen vom 13.11.2009: Empfohlene Maßnahmen zur Folgeminderung der Neuen Influenza A/H1N1

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Für Ärzte: Hinweise zur Meldung des Todes an Neuer Influenza A/H1N1

RKI-Hinweise für Ärzte vom 13.11.2009 zur Meldung des Todes an Neuer Influenza A/H1N1 und zu Maßnahmen bei Fällen mit Neuer Influenza A/H1N1
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Für Ärzte: Erhebungsbogen Neue Influenza A/H1N1: Meldung des Todesfalls

Erhebungsbogen: Meldung des Todesfalls (Stand 13.11.2009)
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Für Ärzte: Stellungnahme des PEI zur Impfung bei Patienten unter oraler Antikoagulation

Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Institutes und der GTH (Gesellschaft für Thrombose und - Hämostaseforschung e.V.) zur Impfung mit den pandemischen Influenzaimpfstoffen Pandemrix oder Celvapan bei Patienten unter oraler Antikoagulation

Alle Informationen des PEI zum Thema: http://www.pei.de/schweinegrippe

Die Anzahl der Patienten unter Therapie mit oralen Antikoagulationen bei den verschiedensten Grunderkrankungen hat in den letzten Jahren zugenommen. In der Fachinformation von Marcumar (Phenprocoumon) heißt es unter dem Punkt 5. Gegenanzeigen/ Besondere Vorsichtshinweise: "Intramuskuläre Injektionen dürfen unter Phenprocoumon-Therapie aufgrund der Gefahr massiver Einblutung in die Muskulatur nicht erfolgen".

In den klinischen Studien mit Pandemrix (adjuvantierter Splitimpfstoff) und Celvapan (Ganzvirusimpfstoff) ist jedoch ausschließlich die Wirksamkeit und Sicherheit von intramuskulären (i.m.) Verabreichungen bei Gesunden untersucht worden. Daten zu einer subkutanen (s.c.) Injektion liegen nicht vor.

In einer Pandemiesituation ist es unrealistisch allen Patienten unter oralen Antikoagulantien vor der Impfung den INR (international normalized ratio) Wert anzuheben oder sogar auf niedermolekulares Heparin umzustellen. Ein solches Vorgehen könnte nur in Einzelfällen in Erwägung gezogen werden.

Aus diesem Grunde hat man in den entsprechenden Fachinformationen von Pandemrix und Celvapan folgende Empfehlung ausgesprochen:

4.2. Art der Anwendung: Die Impfung sollte intramuskulär, vorzugsweise in den Deltoidmuskel des Oberarms oder in den anterolateralen Bereich des Oberschenkels (je nach Muskelmasse) verabreicht werden.

4.3. Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung: Pandemrix darf unter keinen Umständen intravaskulär verabreicht werden. Es gibt keine Daten zur subkutanen Verabreichung von Pandemrix. Daher muss der Arzt entscheiden, ob die Anwendung des Impfstoffes bei Personen mit Thrombozytopenie oder einer Blutgerinnungsstörung, bei denen eine intramuskuläre Injektion kontraindiziert ist, gerechtfertigt ist und ob der mögliche Nutzen der Impfung das Risiko von Blutungen überwiegt.

Nach zwei Publikationen von Studien (Influenza vaccination in patients on long-term anticoagulant therapy von A.M. Iorio, Science Direct; Vaccine 24 (2006) 6624-6628 und Safety of intramuskular influenza vaccine in patients receiving oral anticoagulation therapy: a single blinded multi-centre ran-domized controlled clinical trial von J. Casajuana, BMC Blood Disord.2008;8:1) erscheint die i.m. Injektion in diesem Patientenkollektiv nicht komplikationsreicher als die subkutane Impfung.

In der ersten Studie wurden 104 Patienten mit einer stabilen antikoagulativen Therapie (INR von 2-3) entweder zunächst mit Fluad und dann mit einem Placebo oder umgekehrt erst mit einem Placebo und dann mit Fluad i.m. geimpft. Lokale Reaktionen nach Verabreichung des Impfstoffes traten in 16.3% auf. Einblutungen in den Muskel wurden in der Veröffentlichung nicht erwähnt, allerdings seien nach Fluad Applikation bei 11 Patienten petechiale Blutungen beobachtet worden. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass Patienten unter einer stabilen Antikoagulation durchaus i.m. geimpft werden können.

In einer zweiten Studie wurden Patienten unter oralen Antikoagulantien entweder i.m. (N=129) oder s.c. (N=100) mit einem saisonalen nicht adjuvantierten Influenzaimpfstoff geimpft. Endpunkte waren hier der Armumfang, Lokalreaktionen und INR-Änderungen nach 24 Stunden oder 10 Tagen. Das Ergebnis war, dass die intramuskuläre Verabreichung nicht zu einer Zunahme an unerwünschten Nebenwirkungen geführt hat. Im Gegenteil, es erscheint den Autoren sogar so, als wäre die i.m. Injektion von nicht-adjuvantierten Impfstoff besser verträglich als die subkutane Gabe.

Eine allgemeine Empfehlung entgegen der expliziten Warnhinweise aus der Fachinformation von Marcumar kann nach diesen zwei Veröffentlichungen jedoch noch nicht gegeben werden.

Dem gegenüber wird, obwohl es hierzu keine Studien gibt, die subkutane Verabreichung in keiner der Produktinformationen (Marcumar, Pandemrix oder Celvapan) ausgeschlossen. Vergleichende Daten zur i.m. versus s.c. Verabreichung die mit anderen Impfstoffen durchgeführt wurden lassen nicht darauf schließen, dass deren Wirksamkeit abnimmt. Somit ist auch nicht davon auszugehen, dass die Wirksamkeit von Pandemrix oder anderer pandemischer H1N1-Impfstoffe durch das Abweichen vom empfohlenen Applikationsweg (s.c. anstelle von i.m.) klinisch signifikant beeinträchtigt sein könnte. Allerdings muss man bei diesen Impfstoffen nach einer s.c. Gabe mit einem erhöhten Risiko für ausgeprägte Lokalreaktionen rechnen; auch könnten möglicherweise längerfristige Komplikationen (z.B. Fremdkörperreaktionen mit Nekrosen) auftreten. Zur Reduktion der lokalen Nebenwirkungen ist die prophylaktische Gabe von einem Antiphlogistikum (z.B. Paracetamol) zu überlegen.

Vor einer i.m. Gabe sollte der INR-Wert nicht > 3,0 liegen und keine Kombination mit Plättchenaggregationshemmern eingenommen werden.

Eine generelle Empfehlung, wie im Einzelfall zu handeln ist, kann daher derzeit nicht gegeben werden. Die ideale Vorgehensweise muss individuell in einem Gespräch zwischen Arzt und Patient gefunden werden.

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