Wohnungsbauförderung

Aufgaben der Wohnungsbauförderung

Das Sachgebiet Wohnungsbauförderung ist insbesondere für die Förderung selbst genutzten Wohnraumes und der Neuschaffung von Mietwohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zuständig. Zur Beachtung: Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Energieeinsparung werden ab dem 01.01.2006 nur noch über die KfW-Programme gefördert bzw. finanziert. mehr ...

Förderung der Neuschaffung und des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum

Das Land NRW unterstützt Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, bei dem Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen) mit zinslosen bzw. zinsgünstigen Baudarlehen. mehr ...

Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen

Für die Neuschaffung von Mietwohnungen können sowohl Wohnungsunternehmen als auch private Investoren zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. mehr ...

Richtlinien BestandsInvest2006

Mit den Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest 2006) verfolgt das Land u. a. das Ziel, das Wohnraumangebot an die Erfordernisse des demografischen Wandels anzupassen. mehr ...

Belegung von Sozialwohnungen - Wohnberechtigungsbescheinigung

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) darf nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Ob Sie Anspruch auf einen solchen WBS haben und welche Wohnungsgröße vorgegeben wird, erfahren Sie hier. mehr ...

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner bei allen Fragen der Wohnungsbauförderung mehr ...

Links zur Wohnungsbauförderung

Hier finden Sie weiterführende Links: mehr ...