Verfahren

Baugenehmigung in sechs Wochen

Neue Wege in Sachen Bürgerfreundlichkeit mehr ...

Baugenehmigungsverfahren

Grundsätzlich gilt, dass alle Baumaßnahmen (Errichtung, Änderung Nutzungsänderung, Abbruch)einer Baugenehmigung bedürfen. mehr ...

Freigestellte Wohnbauvorhaben

Bei freigestellten Wohngebäuden sind bei der Gemeinde Bauvorlagen einzureichen. Da diese keine Prüfung vornimmt bleibt der Bauherr allein zur Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verpflichtet. mehr ...

Genehmigungsfreie Vorhaben

Bei den nachfolgen aufgezählten genehmigungsfreien Vorhaben ist besonders darauf zu achten, dass der Bauherr allein zur Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verpflichtet bleibt. mehr ...

Abbruch von Gebäuden oder -teilen

An Abbrucharbeiten müssen besonders hohe Sicherheitsanforderungen gestellt werden, da der Abbruch von baulichen Anlagen vielfach mit größeren Gefahren verbunden ist als die Errichtung. mehr ...

Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen

Verstößt ein Bauvorhaben gegen die Festsetzungen eines Bebauungsplanes, so ist die Zulassung einer planungsrechtlichen Befreiung / Ausnahme oder einer Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen zu prüfen. mehr ...

Baulasten und Abgeschlossenheitsbescheingung

Um besonderen Fallgestaltungen gerecht zu werden gibt es spezielle Verfahren für die Bildung von Sondereigentum an einem Gebäude und die öffentlich-rechtliche Belastung eines Grundstückes. mehr ...